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Schulkonferenz
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Die Hausordnung der Carl-von-Ossietzky-Oberschule
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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern,
das Zusammenleben vieler Menschen in einem Gebäude erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit, Respekt und die Bereitschaft zur Mitverantwortung.
An der Carl- von- Ossietzky- Oberschule werden Schülerinnen und Schüler aus vielen Nationen unterrichtet. Dies und der Name unserer Schule verpflichten in besonderer Weise zu Toleranz und Verständigung.
In Berlin gibt es nur wenige Schulen mit ähnlich guter Innenausstattung wie in der CvO.
Wir wissen jedoch alle, dass unser Schulhaus nicht nur für uns da ist, sondern auch für künftige Schülergenerationen, die ebenfalls das Recht auf eine angenehme Lernumgebung haben.
Somit erwächst daraus für uns die Verpflichtung, mit unserem Schulgebäude und der gesamten Einrichtung innen und außen sorgsam umzugehen.
Sowohl ein angenehmes und freundliches Schulklima als auch der Erhalt einer schönen und anregenden Lernumgebung verlangen nach klaren und verbindlichen Regeln.
Diese Regeln bilden unsere Hausordnung, die
in der Schulkonferenz durch Schüler, Eltern und
Lehrer beschlossen wurde.
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Sprache
 Kommunikation
im Schulalltag darf niemanden ausschließen.
Kommunikation soll verbinden. In einer
Schule mit Schülern sehr unterschiedlicher
Muttersprachen kann Verständigung nur
gelingen, wenn alle eine Sprache
sprechen. Unterrichts- und Pausensprache
ist deshalb Deutsch.
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Präambel
Hinweis:
Um die Schulordnung möglichst kurz zu halten, sprechen wir von „Schülern“ und „Lehrern“. Selbstverständlich sind damit auch Schülerinnen und Lehrerinnen gemeint.
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1. Öffnungszeiten und Eingänge
- Das Gebäude wird um 7.45 Uhr für die Schüler geöffnet.
- Nach dem Unterricht verlassen alle ruhig das Schulgelände und nehmen Rücksicht darauf, wenn andere noch Unterricht haben.
Die Mensa darf nach Unterrichtsschluss nicht mehr betreten werden.
- Für den Schulbetrieb sind ausgewählte Treppenhäuser und Eingänge geöffnet. Die Treppenhäuser sind keine Aufenthaltsbereiche. Verschlossene Türen dürfen nur in Notfällen geöffnet werden.
: Abgesperrte
Treppenbereiche dürfen nicht betreten werden.
2. Unterrichtsräume
- Zwischen den Einzelstunden gibt es in der Mittelstufe keine Pausen. Lehrer und Schüler sind dennoch bemüht, die folgende Stunde pünktlich zu beginnen.
- Sollte nach einer großen Pause Unterricht in Fachräumen (Kunst / Musik, Arbeitslehre, Naturwissenschaften, Informatik, Sport, Darstellendes Spiel) stattfinden, nehmen die Schüler bitte ihre Sachen mit in die Pause, da die Wege weit und die Klassenräume abgeschlossen sind.
- Nach Doppelstunden oder Einzelstunden, auf welche in demselben Raum kein Unterricht folgt, schließt die Lehrkraft den Raum ab.
- Am Ende der letzten Stunde in einem Raum stellen die Schüler die Stühle hoch und schließen die Fenster. Die Lehrkraft kontrolliert den Ordnungsdienst und schließt die Klasse ab.
3. Fachräume
- Zum Unterricht in Kunst, Musik, den Naturwissenschaften, Sport und Arbeitslehre werden die Schüler von den Fachlehrern pünktlich vor den vereinbarten Bereichen abgeholt.
- Für einige Fachräume gelten besondere Regeln.
4. Verhalten bei Fehlen von Lehrkräften
- Die Klassensprecher melden fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat das Fehlen der Lehrkraft. Die Klasse darf sich nicht vom Unterrichtsraum entfernen.
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Paragraphen
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Der
Zugang über die Blücherstr. bleibt gangztägig geöffnet.
Die alte Regelung hatte sich nicht bewährt.
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5. AU -Zeiten
- Die außerunterrichtlichen Zeiten ( AU - Zeiten) werden von den Schülern gemeinsam mit den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gestaltet. Die Schüler dürfen sich während dieser Zeiten in den Jahrgangsräumen oder auf dem Hof in Sichtweite der Betreuer aufhalten.
6. Ordnungsdienst
- Im Rahmen der Übernahme von Verantwortung ist jede Klasse für die Sauberkeit in den Klassenräumen und einem zugewiesenen Bereich der Schule verantwortlich.
- In allen übrigen Unterrichts- und Fachräumen sind die Benutzer während des Unterrichts und nach den Stunden allein verantwortlich.
- Ordnungsdienste sorgen für Sauberkeit, wischen die Tafel, stellen die Stühle hoch und leeren die Papierkübel.
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Für
ihre Tische in der Mensa tragen alle Schüler
Verantwortung - unabhängig davon, ob sie die
Verschmutzung verursacht haben.
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7. Große Pause und Essenzeiten
- In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume.
- In der Essenszeit müssen die Flure wegen des laufenden Unterrichts frei bleiben. Der Schulhof, die Jahrgangsräume, die Mediothek, der Schachraum, der Internetraum und die Mensa können genutzt werden.
- Speisen aus der Mensa dürfen nur dort oder im Außengelände eingenommen werden.
- Der Bereich der Verwaltung und der 11. Klassen darf nicht als Durchgang genutzt werden, da das den Unterricht dort stört.
8. Begrenzung der Aufenthaltsbereiche im Außengelände
- Der kleine Sportplatz und die Basketballplätze dürfen in den Pausen nur genutzt werden, sofern dort kein Unterricht stattfindet.
- Alle Freiflächen rings um den Ersatzbau, die Tribüneneingänge, hinter der Turnhalle und dem Arbeitslehregebäude, der Bereich um die naturwissenschaftlichen Räume in Richtung Kita und Nachbarschaftsheim sowie die Flächen hinter dem Zaun um das kleine Sportfeld sind keine Aufenthaltsbereiche.
- Der Oberstufe bleibt der tiefer liegende Hof vor ihren Unterrichtsräumen zur alleinigen Nutzung überlassen.
9. Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit
- Vor Unterrichtsschluss dürfen die Schüler der Mittelstufe nur mit schriftlicher Genehmigung einer Lehrkraft oder eines Sozialpädagogen das Gelände verlassen.
10. Schülerausweise
- Unsere Schüler bringen immer ihre Schülerausweise mit und weisen sie vor, wenn Lehrkräfte sie
darum bitten.
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11. Rauchen
- In unserer Gesellschaft wird immer stärker gesehen, dass das Rauchen der Gesundheit erheblich schadet und enorme Folgekosten erzeugt. Nach einem Abgeordnetenbeschluss dürfen
Schüler deshalb auf dem ganzen Schulgelände und im Gebäude nicht mehr
rauchen.
12. Sicherheit
- Die Anwendung von Gewalt ist
kein Mittel, um Konflikte zu lösen. Die Gefährdung beginnt schon mit der Androhung von Gewalt.
- Das Mitbringen von Waffen, von Waffen-Attrappen, von Gegenständen, die als Waffen verwendet werden können und von Drogen ist strengstens untersagt. Die Missachtung zieht nicht nur schulische sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
- Unsere Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht mit schulfremden Personen auf dem Schulgelände/im Hause treffen oder diese dazu einladen.
- Das Fahren mit Fahrrädern, Rollbrettern, Inline-Skates oder Kickboards ist auf dem Schulgelände wegen der Gefährdung anderer nicht gestattet.
- Das Schneeballwerfen ist wegen der hohen Unfallgefahr (Augenverletzungen) strengstens verboten.
13. Elektronische Geräte
- Das Mitbringen von elektronischen Geräten ist in der Schule nicht erwünscht, da sie vom Lernen ablenken und das persönliche Miteinander beeinträchtigen. Handys, MP3-Player, Diskmen und ähnliche Geräte werden ausgeschaltet und in die Schultasche oder die Jackentasche verpackt. Sie dürfen im Schulgebäude nicht benutzt und offen sichtbar getragen werden, dies betrifft auch die Kopfhörer.
- Verstöße führen zum Einzug der Geräte, diese können nur durch die Erziehungsberechtigten bei den Kerngruppenleitungen abgeholt werden.
- In Notfällen kann ein Telefon im Sekretariat oder bei den Sozialpädagoginnen verwendet werden.
14. Kopfbedeckung und Jacken
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Kultur-
und Respektvoller Umgang vertragen sich nicht
mit Kopfbedeckungen in geschlossenen Räumen.
Deshalb ist im gesamten Gebäude das Tragen von
Mützen, Caps, Kapuzen oder Tüchern untersagt
(Ausnahme: religiöse Kopfbedeckungen)
- Während des Unterrichts werden Jacken, Mäntel und Kopfbedeckungen (mit Ausnahme der Kopftücher moslemischer Schülerinnen) immer ausgezogen und an Kleiderhaken oder an Stühlen angehängt.
15. Verschmutzung und Beschädigungen
- Beschädigungen und Verschmutzungen müssen umgehend gemeldet werden, damit sie sofort beseitigt bzw. repariert werden und kein größerer Schaden entsteht.
- Für mutwillige Verschmutzungen und Beschädigungen tragen die Verursacher die Kosten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen bis zum Schulverweis rechnen.
- Kaugummi-Kauen zieht immer wieder Verschmutzungen nach sich, deren Beseitigung teuer, aufwendig und unangenehm ist. Das Kauen ist deshalb im gesamten Schulhaus untersagt.
16. Mülltrennung und Energiemaßnahmen
- Mülltrennung und Energiesparmaßnahmen werden nach dem Schulkonzept durchgeführt.
K. Dickheuer (komm. Schulleiterin) Schulkonferenz
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